Es darf jeder mitsegeln, der die Mitseglervereinbarung (durch Unterschrift an Bord) und Kosten akzeptiert, sowie der bereit ist, sich an Segelmanövern aktiv zu beteiligen (Kinder ausgenommen).
Es sind dafür keine Segel- oder Bootsführerscheine und auch keine Segelerfahrung erforderlich. Es muss jedoch die Bereitschaft vorhanden sein, nach vorheriger Anleitung und Übung auf Anweisung des Skippers, zugewiesene Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten zu übernehmen. Jeder wird entsprechend seiner Fähigkeiten eingesetzt. Gerade beim An-/Ablegen und Segel-Setzen/-Bergen werden viele Hände benötigt.
Habt Ihr Interesse am Mitsegeln bzw. einen Reservierungswunsch, so schreibt mir per Mail oder ruft doch einfach mal an. So kann ich euch am Besten mit aktuellen Informationen versorgen und Fragen beantworten. Mobil bin ich gut zu erreichen.
Kabinen können einzeln belegt werden.
Als Beweis der Ernsthaftigkeit einer verbindlichen Kojen/ Kabinen Reservierung erwarte ich eine Einzahlung in Höhe von 100,00 EUR. Bis dahin reserviere ich die gewünschte Kabine vorläufig für max. 1 Woche. Der Eingang der Zahlung wird umgehend bestätigt und die Reservierung wird zur verbindlichen Buchung.
4. Rechte
4.1 Schadenersatz bei Änderungen im Törnverlauf
Die Törnplanung, auf dessen Basis eine Reservierung beruht, ist verbindlich und wird eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von den Routen, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Skipper die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen.
Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt.
4.2 Rücktritt eines Mitseglers
Einen Rücktritt in Ausnahmefällen kann ich nicht verhindern. Ich bitte jedoch, Ihn so früh, wie möglich mitzuteilen um die Chance zu haben eine Ersatzcrew zu finden. Bitte bedenkt, die Gefahr besteht, dass der ganze Törn abgesagt werden muss. Das ist besonders kritisch bei One-Way-Törns.
Ich kann deshalb keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen gewähren. Gelingt es ohne finanziellen Aufwand Ersatzsegler zu finden, zahle ich die Anzahlung gerne zurück.
4.3 Törnabsage
Der Skipper kann die Törnbuchung bzw. -Teilnahme außerordentlich mit sofortiger Wirkung absagen, wenn die Bedingungen, den Törn durchzuführen nicht mehr gegeben sind. Z.B.:
wenn durch Havarien, das Boot seeuntüchtig ist und repariert werden muss,
wenn wetterbedingt, das Schiff nicht den Hafen verlassen darf oder den Ausgangshafen nicht erreichen kann.
wenn der Skipper erkrankt ist und kein Ersatz gefunden wurde.
Der Skipper kann einen Mitsegler von der Weiterfahrt ausschließen, wenn er durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Personen an Bord gefährdet. Dieser kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der weiteren Teilnahme des Törns ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass er den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachkommt.
In den genannten Situationen bestehen für den betroffenen Mitsegler keine weiteren Rechtsansprüche, die Reservierung erlischt. Für entstehende Folgekosten haftet der Skipper bzw. Eigner nicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.